(ha). Auf dem 14. Wohnungsbau-Tag des „Verbändebündnis Wohnungsbau“ in Berlin hat die Branche erneut auf die aktuellen Schwierigkeiten hingewiesen. Dazu gehörten gestiegene Baukosten, hohe Zinsen oder Fachkräftemangel. Das „Verbändebündnis Wohnungsbau“, ein Zusammenschluss aus sieben Verbänden und Organisationen der Bau- und Immobilienwirtschaft, fordert unter anderem eine ausreichende Förderung des Neubaus, insbesondere im sozialen und bezahlbaren Sektor, den bundesweiten Bauüberhang von 900.000 Wohnungen ins Visier zu nehmen sowie eine Verschlankung und Vereinheitlichung des Baurechts.
Hamburg hat schon frühzeitig die genannten Probleme erkannt und gehandelt, wie es in einer Mitteilung heißt. Dazu Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Hamburg hat weiterhin einen großen Bedarf an neuen, bezahlbaren Wohnungen. Um diesem gerecht zu werden, haben wir im intensiven Austausch mit dem Bündnis für das Wohnen die soziale Wohnraumförderung passgenau weiterentwickelt. Über die gesamte Bindungszeit garantieren wir ein Förderdarlehen zu lediglich 1 Prozent Zinsen – gepaart mit einem Erbbauzins von 1,3 Prozent auf städtischen Erbpacht-Grundstücken ist das ein sehr lukratives Angebot mit einer Renditeerwartung von 4-5 Prozent. Kein anderes Bundesland genehmigt im Verhältnis zur Bevölkerung so viele Sozialwohnungen wie die Hansestadt. Auch für viele freifinanzierte Projekte lohnt es sich jetzt, in diese Förderung zu gehen. Für das freifinanzierte Segment prüfen wir aktuell eine darlehensbasierte Eigenheimförderung, um Kaufwilligen Erleichterungen beim Übergang von einer Mietwohnung hin zum Eigentum zu bieten.“
Neben dem Neubau sei die Modernisierung des Bestands ein weiterer Eckpfeiler der Hamburgischen Wohnungswirtschaft. Dabei komme es vor allem auch auf eine gesteigerte Wohnraumeffizienz an. Die Wohnraumgröße sollte zu den Bedarfen der Mieterinnen und Mieter passen. Dementsprechende Wohnungswechsel und Umzugsketten müssen unterstützt und erleichtert werden, fordert Karen Pein.
„Nicht zuletzt blicken wir gespannt auf dem am Wohnungsbau-Tag geäußerten Ansatz von Bundesminister Habeck, die Krisenfonds der Bundesregierung für die Bauwirtschaft zu verlängern. Die Branche ist mit eineinhalb Jahren Verspätung in die Krise gerutscht, dem sollte Rechnung getragen werden“, ergänzt Karen Pein.
Gleichzeitig muss die gesamte Branche alles daransetzen, die Baukosten weiter zu senken. Die Planungen müssen ebenso effizienter werden, wie die Genehmigungsprozesse. Dafür bedarf es beschleunigter und einheitlicher Verfahren im Zuge einer Novellierung der Bauordnung und der Digitalisierung der Bauantragsverfahren.
Ebenso wichtig ist der Freien und Hansestadt der Erhalt der Bezahlbarkeit des Wohnraums. Hier setzt Hamburg schon heute alle zur Verfügung stehenden Gesetze des Bundes zum Mieterschutz, wie die Mietpreisbremse, die Kappungsgrenzenverordnung oder die Kündigungsschutzfristverordnung konsequent um. Darüber hinaus fordert Hamburg, dass Mieterinnen und Mieter noch stärker vor überhöhten Mieten geschützt werden und setzt sich in diesem Rahmen vehement auf Bundesebene ein für eine Kappung von Indexmieten sowie für die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Absenkung der Kappungsgrenze auf 11 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten. Aktuell dürfen Vermieterinnen und Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren noch um 15 Prozent erhöhen. Ziel ist eine Begrenzung auf 11 Prozent, um die Mieterinnen und Mieter weiter zu entlasten.
Zusätzlich beabsichtigt Hamburg in Kürze in den Bundesrat Initiativen zum möblierten Wohnen und zu Kurzzeitvermietungen einzubringen, um Schlupflöcher bei der Mietpreisbremse zu schließen. Diese gilt zwar auch bei der Vermietung von möblierten Wohnungen, sie ist aber nur schwer anzuwenden, da der Möblierungszuschlag bislang nicht gesondert ausgewiesen werden muss. Damit ist die Nettokaltmiete nicht ausreichend transparent, um mit ortsüblichen Vergleichsmieten verglichen und gegebenenfalls als zu hoch gerügt zu werden. Hamburg fordert daher, dass der Möblierungszuschlag offengelegt und begrenzt wird auf monatlich höchstens ein Prozent des Zeitwerts, den die Möbel zu Beginn des Mietverhältnisses haben.