(ds). 2019 startet nicht nur mit Knallern, Sekt und guten Vorsätzen, sondern auch mit der einen oder anderen Gesetzesänderung. Arbeitnehmer können sich auf einen höheren Mindestlohn, Rentner auf mehr Renteneinnahmen und Verbraucher eine wesentlich längere Abgabefrist (bis Ende Juli) ihrer Steuererklärung freuen. Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau verrät, auf was Sie sich noch einstellen müssen.
Neues Gesetz zur „Brückenteilzeit“ tritt ab Januar 2019 in Kraft
Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit nur für eine bestimmte Zeit verkürzen möchten, können sich ab 2019 über ein Recht zur Rückkehr ihrer Arbeitsstelle freuen. Das neue Gesetz über die neue „Brückenteilzeit“ soll für alle Arbeitnehmer greifen, die ab dem 1. Januar 2019 einen Arbeitsvertrag in Teilzeit abschließen. Mit der „Brückenteilzeit“ besteht ein Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Teilzeit, verbunden mit dem Recht auf Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit. Die „Brückenteilzeit“ hilft Arbeitnehmern dabei, ihre Arbeitszeit besser an ihre Lebensphasen anzupassen. Und zwar ohne dafür einen konkreten Anlass nennen zu müssen.
Lkw-Maut: Mautsätze erhöhen sich ab Januar 2019
Die Mautsätze für Lkw werden ab Januar 2019 erhöht. Es betrifft alle Lastkraftwagen, die auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen unterwegs sind.
Das Verpackungsgesetz tritt in Kraft
Jeder auch noch so kleine gewerbliche Händler muss ab Jahresbeginn 2019 dafür Sorge tragen, dass die Verpackungen korrekt entsorgt werden. Dazu zählen alle Verpackungen, also auch jene, die zum Versenden von Ware benutzt wird (Umschläge, Wattierungen, Polster). Da sich bisher einige Unternehmen um diese Verantwortung drücken, gibt es künftig eine neue zentrale Kontrollstelle. Das sieht das neue Verpackungsgesetz vor, das ab 1. Januar 2019 gilt. Ein wichtiges Ziel der Verordnung ist, dass die Recyclingquoten steigen.
Whats App könnte Werbung einblenden
Mit Beginn des neuen Jahres bekommen Unternehmen die Möglichkeit, Werbung beim Messenger-Dienstleister Whats App zu platzieren. Geplant es ist, dass die Werbung nur im Status-Bereich zu sehen sein wird – nicht in den einzelnen Chatverläufen im Einzel- oder Gruppenchat.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt
Auch der gesetzliche Mindestlohn wird mit Jahresbeginn erhöht. Alle Geringverdiener dürfen sich dann auf 9,19 Euro (Steigerung um 5,8 %) pro Stunde freuen. Die Bundesregierung hat bereits jetzt beschlossen, dass sich im Jahr 2020 der Mindestlohn dann auf 9,35 Euro erhöhen soll. Allerdings dürfen wegen des höheren Mindestlohns Minijobber auch weniger Stunden arbeiten. Wie es auf der offiziellen Seite heißt, könne der Mindestlohn immer nur die absolute Untergrenze sein. Höhere Löhne müssten in erster Linie zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen ausgehandelt werden.
Telefonate werden in der EU ab Mai 2019 günstiger
Die Kosten für ein Telefonat in der EU sollen weiter sinken. Nachdem die Roaming-Gebühren abgeschafft wurden, sollen Telefongespräche ab Mai 2019 nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten dürfen – europaweit. Für SMS an ausländische Nummern sollen dann höchstens sechs Cent fällig werden.
Nächstes Jahr weitere Diesel-Fahrverbote
Ein Diesel-Fahrverbot gibt es bislang nur auf zwei Straßenabschnitten in Hamburg. Doch im neuen Jahr 2019 drohen in zahlreichen weiteren Städten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Betroffen sein werden nach einer Auflistung des ADAC unter anderem Berlin, Bonn, Darmstadt, Essen, Köln, Mainz und Stuttgart.
Neue Geldscheine im Jahr 2019
Die Europäische Zentralbank (EZB) gibt ab dem 28. Mai 2019 die neuen 100- und 200-Euro-Scheine heraus. Diese seien mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die eine Fälschung erschweren sollen. Die alten 100er und 200er Scheine bleiben aber weiterhin gültig und werden peu à peu gegen die neuen ausgetauscht.
Entlastung für Pendler bei P+R-Plätzen
(ha). Zum 1. Januar 2019 wird der Preis der P+R-Jahreskarte von 200 Euro um die Hälfte auf 100 Euro gesenkt. Das teilt die zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation mit. Die günstigere Jahreskarte kann ab dem 1.1.2019 in jeder HVV-Servicestelle in Hamburg erworben werden. Staatsrat Andreas Rieckhof: „Gute P+R-Angebote fördern die Bereitschaft, vom Auto auf U-und S-Bahn umzusteigen. Dadurch können Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug bis in die Innenstadt reduziert werden. Der knappe Parkraum in den Innenstadt steht somit verstärkt den dortigen Anwohnerinnen und Anwohnern, deren Besucherinnen und Besuchern, dem Wirtschaftsverkehr und den Kunden des Einzelhandels zur Verfügung. Außerdem werden Parksuchverkehre verringert. Mit der Halbierung der Preise für die P+R-Jahreskarte schaffen wir ein besonders attraktives Angebot für unsere treuesten Kunden.“
Das Angebot zum Kauf einer P+R-Jahreskarte richtet sich ausschließlich an Inhaber einer HVV-Abokarte, welche nach Abstellen ihres Fahrzeugs den öffentlichen Personennahverkehr nutzen.
Die P+R-Jahreskarte ist – wie alle P+R-Karten – hinsichtlich des Fahrzeugs wie des P+R-Platzes übertragbar. Inhaber der Jahreskarte können ein Fahrzeug ihrer Wahl also auf jeder P+R-Anlage in Hamburg abstellen.
Mit einer Jahreskarte erwirbt der Käufer das Recht zum Abstellen seines Fahrzeugs auf einer P+R-Anlage, nicht jedoch einen Anspruch auf einen Stellplatz auf der Anlage seiner Wahl, sofern diese voll ausgelastet ist. Die aktuelle Auslastung der P+R-Anlagen kann der Website https://www.pr.hamburg/ entnommen werden. Die Preise für die Tageskarte (2,00 Euro) und die 30-Tage-Karte (20 Euro) bleiben unverändert.