Auf der Süderstraße: Polizei legt Lkw still

Beamte des Polizeikommissariats 41 in Hamburg-Hamm haben diesen Lkw wegen schwerer Mängel und falscher Ladungssicherheit still gelegt. Foto: FoTe Press/Röhe

(ha). Spezialisten der Dienstgruppe Schwerlastverkehr leiteten gegen einen 23-jährigen Burkiner mehrere Ermittlungsverfahren ein, nachdem sie erhebliche Mängel an seiner Zugmaschine, dem Auflieger und der Ladungssicherheit festgestellt hatten. Das teilt die Polizei mit.

Einer Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats 41 war am Dienstagmorgen eine mit abgelaufenen Kennzeichen beschilderter und offensichtlich defekter Zugmaschine mit Sattelauflieger in der Süderstraße im Stadtteil Hammerbrook aufgefallen. Auf dem Anhänger befanden sich unter anderem mehrere Lkw-Führerhäuser, Motoren und andere Fahrzeugteile, die teilweise mit einer Plane bedeckt gewesen und augenscheinlich nur notdürftig gesichert waren. Aufgrund dessen hatten die Beamten die Zugmaschine samt Auflieger versiegelt und mit Flatterband gesichert.

Mittwochnachmittag erschien der Burkiner am PK 41 am Sievekingdamm und bat um die Freigabe seines Lastkraftzuges. Diesen habe er nach seiner Fahrt von Polen über die Bundesautobahn 20 mit Fahrtziel Hamburger Hafen in der Süderstraße abstellen müssen.

Polizisten der Dienstgruppe „Schwerlastverkehr“ der Verkehrsdirektion Süd (VD 4) begleiteten den Mann zu seinem Fahrzeug. Im Zuge dessen stellten die Beamten fest, dass die Führerhäuser auf der Ladefläche unzureichend mit einzelnen Spanngurten gesichert waren. Zudem überschritt die auf dem verbogenen und stark angerosteten Auflieger transportierte Ladung mit 4,40 Meter Höhe und 2,80 Meter Breite die höchstzulässigen Abmessungen. Im weiteren Verlauf stellten die Spezialisten außerdem fest, dass die TÜV-Sicherheitsprüfung der Zugmaschine abgelaufen sowie der Fahrtenschreiber nicht mehr funktionstüchtig waren.

Die Polizisten leiteten gegen den 23-Jährigen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Güterkraftverkehrsgesetz ein. Darüber hinaus leiteten sie hinsichtlich der technischen Mängel, der unzureichenden Ladungssicherung und der Missachtung der
Sozialvorschriften mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und prüfen auch die Voraussetzungen eines Gewinnabschöpfungsverfahren. Die Ermittlungen dauern an.


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