Flotte der Stadträder in Hamburg wird flott gemacht

Ein Stadtrad steht an einer Fahrradstation in Rothenburgsort. Symbolfoto: Röhe

(pp/ha). Alle Hamburger, die sich am 2. Januar 2019 eines der roten Stadträder ausleihen möchten, werden Pech haben. Grund: ab diesem Tag wird die gesamte Drahtesel-Flotte an seinen 214 Stationen ausgetauscht – und massiv aufgestockt. „In der Zeit vom 2. bis zum 31. Januar 2019 kann StadtRAD Hamburg von seinen Kunden nicht genutzt werden. Am Neujahrstag 2019 können letztmalig die Räder des alten Systems entliehen werden“, heißt es von der Pressestelle. 

Das Unternehmen macht seine Fahrradflotte bis zum ersten Februar 2019 flott. Insgesamt etwa 2.600 Räder werden dann in der gesamten Hansestadt unterwegs sein und auf dann 222 Stationen verteilt. Die neuen Räder sind eine Eigenentwicklung der Deutschen Bahn und zeichnen sich durch höheren Komfort aus. Dazu gehören beispielsweise ein niedrigerer Einstieg und eine benutzerfreundliche Bedieneinheit direkt am Lenker, wie es in einer Mitteilung des Unternehmens heißt.
Gebeugt stehende Radfahrer, die am Hinterrad an der kleinen Box herumfummeln, um sich ein Fahrrad zu leihen, gehören künftig der Vergangenheit an. Zur Vorbereitung des Neustarts wird es im Januar deshalb diese kurze Betriebspause geben, in der die Deutsche Bahn als Betreiber die notwendige Umrüstung der Stationen vornehmen sowie die alte 2.450 Räder umfassende Flotte von der Straße holen wird.

Mit dem Neustart von StadtRAD gelten ab 1. Februar auch die neuen Preise, wie das Unternehmen mitteilt. Während die ersten 30 Minuten jeder Fahrt unverändert kostenlos bleiben, werden sich die Minutenpreise ab der 31. Minute leicht erhöhen – im Normaltarif von 8 auf 10 Cent/Minute und im ermäßigten Tarif von 6 auf 8 Cent/Minute. Neu ist auch die Jahresgebühr in Höhe von fünf Euro, die dazu dient, das System künftig weiter zu vergrößern und auszubauen. Freuen dürfen sich hier alle Bestandskunden. Denn als Treuebonus erlässt die Deutsche Bahn im ersten Jahr für diese die Jahresgebühr.

Mit dem neuen StadtRAD setzt Hamburg Maßstäbe für eine moderne urbane Mobilität und ist bundesweites Vorbild für die erfolgreiche Verzahnung zwischen Radverkehr und Öffentlichem Nahverkehr. StadtRAD Hamburg trifft das Lebensgefühl der Hamburger. Mehr dazu und alle aktuellen Informationen rund um das neue StadtRAD stellt die Deutsche Bahn unter share.stadtrad.hamburg.de bereit. Wo sich genau in Hamburg die bisherigen Standorte befinden erfahren Sie hier


Alkoholtestkäufe auf den Weihnachtsmärkten in der Hamburger Innenstadt

(ha). Weihnachtsmarktzeit ist Glühweinzeit – und leider ebenso immer wieder verbunden mit dem Ausschank von hochprozentigem Alkohol auch an Kinder und Jugendliche. Das verstößt gegen die geltenden Bestimmungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen und ist nicht akzeptabel.

In einer gemeinsamen Aktion des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, der Polizei (PK 42 Jugendschutz) sowie der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) haben gestern (Donnerstag, 13. Dezember 2018) zwei minderjährige Auszubildende gezielt Alkoholtestkäufe auf den Weihnachtsmärkten vorgenommen, um zu prüfen, ob das Jugendschutzgesetz beim Verkauf von Alkohol eingehalten wird.

Die Testkäufe erfolgten stichprobenartig auf den Weihnachtsmärkten Jungfernstieg, Gänsemarkt, Rathausmarkt und an der St. Petri Kirche in der Zeit zwischen 16 Uhr bis 19.30 Uhr.

Mit erschreckendem Ergebnis: Bei vier von 16 Testkäufen wurde Glühwein mit Schuss – also hochprozentiger Alkohol – an die Minderjährigen ausgehändigt, ohne dass eine Alterskontrolle erfolgte. Im Vergleich: 2017 wurden bei 15 Testkäufen lediglich zwei Verstöße festgestellt.

In allen vier Fällen wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Gewerbetreibenden und gegen deren Mitarbeiter eingeleitet.

Alle Beschuldigten sowie die Verantwortlichen wurden nochmals vor Ort über die geltende Rechtslage im Jugendschutz informiert und auf die Einhaltung hingewiesen.

Für Gewerbetreibende und Privatpersonen, die Hochprozentiges und Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren abgeben, kann nach dem Jugendschutzgesetz ein Bußgeld bis zu 50.000 € verhängt werden.