(ha). Die Hamburger Taxenflotte ist fester Bestandteil des öffentlichen Verkehrsangebots in der Hansestadt und das Taxengewerbe bietet tagtäglich vielen Fahrgästen einen hochwertigen sowie zuverlässigen Mobilitätsservice. Dennoch sind die Taxi-Fahrgastrechte nicht allgemein bekannt, weshalb die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nun mit einem Flyer darüber aufklärt. Im Fokus der Aufklärung und Information über die Beförderungsrechte stehen dabei vor allem Orte, die verstärkt von ortsfremden Menschen, wie Tourist:innen und Geschäftsreisenden besucht werden und an denen ein entsprechend erhöhter Informationsbedarf besteht: Am Flughafen, auf der Reeperbahn und am Hauptbahnhof. Dort soll der Flyer von BVM und örtlicher Polizei an Fahrgäste verteilt sowie in Lokalitäten ausgelegt werden. In jüngster Vergangenheit war es primär an besagten Orten zu Beschwerden von Fahrgästen zu Verstößen gegen das geltende Recht gekommen.
Der Flyer der Verkehrsgewerbeaufsicht der BVM teilt kurz und übersichtlich in deutscher und englischer Sprache mit, welche Rechte die Fahrgäste hinsichtlich der Hamburger Taxenordnung und dem Personenbeförderungsgesetz haben:
– Die Taxe darf am Taxenstand frei gewählt werden.
– Das Fahrpersonal muss Fahrgäste zu jedem Ziel in Hamburg fahren, unabhängig von der Länge der Fahrtstrecke.
– Die Fahrt darf nicht aufgrund der Alkoholisierung von Fahrgästen abgelehnt werden, oder weil der Fahrer auf einen lukrativeren Auftrag warten will.
– Das Taxameter muss bei der Abfahrt eingeschaltet werden, es errechnet den Fahrpreis und zeigt ihn an. Festpreise dürfen nicht verlangt werden, es gilt der Hamburger Taxentarif.
– Der 8-Euro-Zuschlag gilt nur, wenn mehr als 4 Personen in einer Taxe fahren oder eine Großraumtaxe vorbestellt wird. Andere Zuschläge gibt es nicht.
– Fahrgäste können am Ende der Fahrt eine Quittung verlangen.
– Beschwerden können unter Angabe des Fahrzeugkennzeichens und der Uhrzeit des Vorfalls über verkehrsgewerbeaufsicht@bvm.hamburg.de eingereicht werden.
Insbesondere aus dem Bereich St. Pauli hat es in jüngster Vergangenheit Beschwerden wegen Verstöße gegen die aufgeführten Rechte gegeben. Verstöße gegen die Hamburger Taxenordnung und das Personenbeförderungsgesetz stellen nicht nur Ordnungswidrigkeiten dar, sie rücken auch die überwiegende Mehrzahl der serviceorientierten Fahrerinnen und Fahrer in ein schlechtes Licht.
Wenn Anzeigen wegen Verstößen in der Verkehrsgewerbeaufsicht eingehen, werden diese konsequent verfolgt. Bei vermehrten Verstößen in einem Taxiunternehmen droht sogar der Entzug der Taxengenehmigung wegen Unzuverlässigkeit.