Mann sucht nach Geldbörse und wird selbst per Haftbefehl gesucht

Der Hauptbahnhof Hamburg aus der Vogelperspektive. Foto: FoTe Press

(ha). Am 02. Juli 2025 gegen 3:23 Uhr erschien ein 69-jähriger Mann im Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof und gab an, dass er seine Geldbörse verloren habe. Als die Bundespolizisten, im Rahmen der Recherche, nach dem Portemonnaie suchten, stellten sie Überraschendes fest. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien ergab eine Ausschreibung zur Festnahme.

Gegen den Verurteilten lag seit November 2024 ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen der Straftat „Erschleichen von Leistungen“ vor, da der deutsche Staatsangehörige eine geforderte Geldstrafe in Höhe von 930 Euro nicht bezahlt hatte. Ein angeforderter Amtsarzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit fest. Bei einem Atemalkoholtest wurde ein Promillewert von 0.0 ermittelt.

Da der Mann den haftbefreienden Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Restfreiheitsstrafe von 62 Tagen einer Haftanstalt zugeführt. Die verlorene Geldbörse konnte bislang durch die Bundespolizei nicht gefunden werden.