(ha). Am Montagabend (17. Juni) nahmen Polizistinnen und Polizisten einen Jugendlichen bei einem
Pkw-Aufbruch auf frischer Tat vorläufig fest. Der 17-Jährige steht zusätzlich im Verdacht, sich illegal im Bundesgebiet aufzuhalten und am Montagnachmittag drei weibliche Geschädigte in Winterhude und Alsterdorf sexuell belästigt zu haben. Er wurde dem Untersuchungsgefängnis zugeführt.
Wie die Polizei mitteilt, war der 17-jährige Tunesier wegen des Verdachts des Diebstahls mit Waffen
sowie wegen Körperverletzung im Polizeipräsidium Hamburg erkennungsdienstlich behandelt worden. Nach seiner Entlassung soll er in Höhe des Präsidiums einer 30-Jährigen an das Gesäß gefasst und sich anschließend zu Fuß zur Bushaltestelle Hindenburgstraße begeben haben. Die Geschädigte verfolgte den Mann und informierte parallel den Polizeinotruf.
An der Bushaltestelle soll der Verdächtige einem 13-jährigen Mädchen im Vorbeigehen den Arm gestreichelt und einer 61-jährigen Passantin in den Intimbereich gefasst haben. Uniformierte Einsatzkräfte des Polizeikommissariats Winterhude (PK 33) nahmen den 17-Jährigen daraufhin vorläufig fest.
Nachdem der Jugendliche nach Durchführung weiterer polizeilichen Maßnahmen am PK 33 entlassen worden war, konnte er nur wenig später von zwei uniformierten Einsatzkräften beim Aufbruch eines Renault Twingo beobachtet und erneut vorläufig festgenommen werden. Er hatte die Scheibe der Beifahrerseite eingeschlagen und aus dem Fahrzeug eine Taschenlampe und einen USB-Stick entwendet.
Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) führte die ersten Ermittlungen und führte den Tatverdächtigen in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Hamburg dem Untersuchungsgefängnis zu. Die Entscheidung über den Erlass eines Haftbefehls steht noch aus.
Die Ermittlungen zur sexuellen Belästigung wurden anschließend durch das Fachkommissariat für Sexualdelikte (LKA 42) fortgeführt. Die Ermittlungen zum Kfz-Aufbruch wurden vom Fachkommissariat für Jugendkriminalität (LKA 145) übernommen.
Hinweis der Hamburger Allgemeinen Rundschau:
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Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)
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Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau benennt das Kind beim Namen. Wenn ein Täter aus Afghanistan, der Türkei oder beispielsweise Pakistan kommt, wird es so auch erwähnt. Schließlich erwähnen wir auch, aus welchem Teil Deutschlands oder Stadtteil Hamburgs ein deutscher Straftäter kommt.