
(ha). Die Initiatoren des Volksbegehrens „Hamburg Werbefrei“ haben einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung beim Hamburgischen Verfassungsgericht gestellt. Ziel ist es, die seit dem 20. März 2025 laufende Kampagne des Fachverbands Außenwerbung (FAW) „Mehr als Werbung, Außenwerbung macht’s möglich“ zu stoppen.
Die Initiative begründet ihren Antrag damit, dass die vom Senat erteilte Sondernutzungserlaubnis für Werbung auf Staatsgrund nicht für politische Einflussnahme auf ein in der Hamburgischen Verfassung vorgesehenes direktdemokratisches Verfahren missbraucht werden dürfe. Die staatliche Neutralitätspflicht gebiete vor dem Hintergrund der ausschließlichen Rechtevergabe für Werbung auf Staatsgrund, dass sich die Werbekonzerne Ströer und WallDecaux im Rahmen demokratischer Verfahren neutral zu verhalten hätten. In der vergangenen Woche hatte „Hamburg Werbefrei“ den Hamburger Senat zunächst ultimativ aufgefordert, die Kampagne auf den digitalen Werbeanlagen zu untersagen.
Fadi El-Ghazi, Rechtsanwalt von „Hamburg Werbefrei“: „Mit den im Antrag betreten wir juristisches Neuland. Der technische Fortschritt bei der Werbung wirft rechtliche Fragen auf, auf die es bisher keine ausreichenden Antworten gibt. Digitale Außenwerbemedien haben durch ihre Aktualität, Breitenwirkung und Suggestivkraft sowie ihrer Omnipräsenz im öffentlichen Raum einen enormen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung und das Funktionieren demokratischer Prozesse. Nach EU-Recht handelt es sich um politische Werbung, da die Kampagne des FAW geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis eines direktdemokratischen Rechtsetzungsprozesses auf regionaler Ebene zu beeinflussen.“
Dr. Nils Erik Flick, Mitinitiator des Volksbegehrens „Hamburg Werbefrei“: „Ströer und WallDecaux missbrauchen ihre Quasi-Monopolstellung zur Einflussnahme auf ein direktdemokratisches Verfahren, um ihre Profitinteressen zu schützen. Die Kampagne zielt unter Einbeziehung sozialer, kultureller und ökologischer Akteure darauf ab, sich als unabdingbar im öffentlichen Raum darzustellen. Die im FAW organisierten Unternehmen Ströer und WallDecaux versuchen durch die Kampagne in unlauterer Weise Einfluss auf den Ausgang des Volksbegehrens zu nehmen.“
Bis zum 13. Mai 2025 können alle zur Bürgerschaft wahlberechtigten Hamburgerinnen und Hamburger durch ihre Unterschrift unterstützen. Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, kommt es zum Volksentscheid.