Justizvollzugsanstalt „Santa Fu“ hat neuen Anstaltsleiter

Die JVA Fuhlsbüttel in Hamburg. Foto: FoTe-Press

(ha). Wechsel in „Santa Fu“. Justizsenatorin Anna Gallina hat im Rahmen der offiziellen Amtseinführung Dr. Torsten Schwarz, Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg, als neuen Leiter der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel begrüßt. Der bisherige stellvertretende Anstaltsleiter folgt auf Karen Knaack, die die Justizvollzugsanstalt seit November 2023 befristet geleitet hatte und nun auf ihren Posten als stellvertretende Leiterin der Abteilung Justizvollzug in die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zurückkehrt.

Justizsenatorin Anna Gallina wird wie folgt zitiert: „Ich freue mich sehr, dass wir Torsten Schwarz als Anstaltsleiter für die JVA Fuhlsbüttel gewinnen konnten. Er ist eine hervorragende Wahl, um die Abläufe zukunftsfest zu gestalten und ein starkes Team zusammenzuhalten. Dass ihm große Herausforderungen gelingen, hat er in seiner Zeit als stellvertretender Anstaltsleiter und zuvor als Richter unter Beweis gestellt. Torsten Schwarz ist neben seiner fachlichen Expertise als engagierter, flexibler und tatkräftiger Kollege hochgeschätzt und wird diesen positiven Spirit in Fuhlsbüttel auch in Zukunft einbringen.“

Torsten Schwarz (44) trat 2010 in den Hamburger Justizdienst ein und war zunächst beim Sozialgericht Hamburg eingesetzt. Gut zwei Jahre später wechselte er an das Landgericht und wurde Beisitzer einer Großen Strafkammer. 2014 kam Torsten Schwarz in die damalige Justizbehörde und unterstützte die Abteilung Öffentliches Recht und Rechtsprüfung. Nach Stationen in verschiedenen Strafkammern des Landgerichts, einer mehrjährigen Abordnung an das Amtsgericht Hamburg-Barmbek und seiner Erprobung am Hanseatischen Oberlandesgericht kehrte er an das Landgericht zurück. Im März 2022 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt und übernahm den Vorsitz einer Jugendschutzkammer, bis er im Juli 2024 schließlich als stellvertretender Anstaltsleiter in die JVA Fuhlsbüttel wechselte.

Die Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzugs, die über 384 Haftplätze verfügt. Sie ist vorrangig zuständig für Strafgefangene mit längeren Freiheitsstrafen und für Sicherungsverwahrte. Als Anstaltsleiter ist Torsten Schwarz Vorgesetzter von zirka 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.


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Tierheime erhalten Zuschlag für Tierunterbringung

Der Eingang des Hamburger Tierschutzvereins von 1841 e. V. in der Süderstraße 399 in Hamburg. Foto: Röhe

(ha). Bei der Aufnahme von Fund-, Verwahr- und Isolationstieren setzt die Freie und Hansestadt Hamburg auf die bewährten Partner: Sie erneuert die Verträge mit dem Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. (HTV), der das Tierheim Süderstraße betreibt, und dem Reso-Zentrum für benachteilige Tiere gGmbH in Mienenbüttel. Beide Einrichtungen erhielten im nun abgeschlossenen Vergabeverfahren den Zuschlag. Für die Tierunterbringung stellt die Stadt deutlich mehr Geld bereit, mit den beiden Partnern werden langfristige Verträge geschlossen.

Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina: „Der HTV und das Reso-Zentrum bleiben die starken Partner der Stadt bei der Aufnahme von Fund-, Verwahr- und Isolationstieren. Für diese wichtige Aufgabe der Tierheime stellen wir noch einmal deutlich mehr Geld bereit und sichern diese Zusammenarbeit längerfristig. Wir fühlen uns auch in für den Haushalt herausfordernden Zeiten dem Tierschutz und dem Tierwohl verpflichtet.“

Die Hamburgische Bürgerschaft hat in dieser Woche die Bereitstellung der erforderlichen Mittel beschlossen. Für die hoheitlichen Aufgaben bei der Tierunterbringung stehen in den kommenden vier Jahren insgesamt 23,6 Millionen Euro zur Verfügung. Die Stadt stellt damit pro Jahr 5,9 Millionen Euro für die Tierunterbringung bereit; das sind jährlich zirka 2,5 Millionen Euro mehr als zuletzt.

Für die Tierunterbringung durch den HTV sind damit nun rund 5,2 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, für das Reso-Zentrum zirka 700.000 Euro. Für das Tierheim Süderstraße sind das etwa 1,8 Millionen Euro mehr als zuletzt vereinbart, für das Reso-Zentrum etwa 300.000 Euro mehr als zuletzt. Bereits in den Jahren 2023 und 2024 war die Vergütung für den HTV deutlich erhöht worden.

Die neuen Verträge zur Tierunterbringung sollen eine Laufzeit von mindestens vier Jahren haben. Bisher war eine jährliche Kündigung möglich. Die längere Laufzeit dient dazu, die vertragliche Beziehung für alle Seiten verlässlich und fair auszugestalten und eine bessere Planbarkeit in der Tierunterbringung zu ermöglichen. Die Verträge enthalten Anpassungsmöglichkeiten an den Verbraucherpreisindex und damit einen Inflationsausgleich, damit künftige Preissteigerungen nicht zulasten der Tierheime gehen.