(ha). Polizeibeamte haben gestern Abend an der Zimmerstraße im Stadtteil Uhlenhorst zwei Männer vorläufig festgenommen, die verdächtig sind, einen Einbruch in ein Geschäft begangen zu haben.
Der Betreiber des Second-Hand-Geschäfts hatte zur Tatzeit über sein Handy einen Einbruchsalarm gemeldet bekommen und anschließend über eine Kameraüberwachung Personen in seinem Laden erkennen können. Als die daraufhin alarmierten Polizeibeamten am Tatort eintrafen, hielten die Verdächtigen sich noch immer in den Geschäftsräumen auf. Auf Ansprache der Beamten verließen sie diese und wurden vorläufig festgenommen. Bei den Männern handelt es sich um zwei 39-jährige georgische Staatsangehörige.
Da nicht auszuschließen war, dass sich noch weitere Personen unbefugt in Tatobjekt aufhielten, durchsuchten die Polizisten es unter Zuhilfenahme eines Diensthundes. Hierbei konnten keine weiteren Tatverdächtigen angetroffen werden, wie ein Sprecher der Polizei mitteilt. Die Beamten stellten im weiteren Verlauf fest, dass die Männer augenscheinlich von einem rückwärtigen Hinterhof aus ein Fenstergitter durchsägt und das dazugehörige Fenster aufgehebelt hatten, um in die Geschäftsräume hinein zu gelangen. Entsprechende Werkzeuge fanden die Polizisten vor Ort auf. Des Weiteren hatten die Täter sämtliche Räumlichkeiten durchsucht und offensichtlich bereits Waren mit einem Verkaufswert von mehr als 100.000 Euro in Plastiksäcken zum Abtransport bereitgestellt. Hierbei handelte es sich überwiegend um Handtaschen.
Bei der Durchsuchung der beiden Festgenommenen fanden die Einsatzkräfte neben zwei hochwertige Armbanduhren auch einen Fahrzeugschlüssel zu einem in der Nähe geparkten Audi, den die Männer vermutlich zum Abtransport des Stehlguts nutzen wollten. Sämtliche Tat- und Beweismittel wurden sichergestellt.
Da einer der mutmaßlichen Einbrecher sich nach derzeitigem Ermittlungsstand illegal im Bundesgebiet aufhält, übernahmen Ermittler des für Ausländerdelikte zuständigen Landeskriminalamts 55 (LKA 55) die weiteren Ermittlungen. Sie führten den Tatverdächtigen, der bislang keinen gültigen Aufenthaltstitel
vorweisen konnte, einem Haftrichter zu, der Haftbefehl erließ. Sein mutmaßlicher Mittäter wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen von der Polizei entlassen.