Hamburg gedenkt Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit

Das Landgericht Hamburg am Sievekingplatz. Foto: FoTe Press

(ha). Die ehemalige Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit ist am 2. September 2023 im Alter von 90 Jahren gestorben. Im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts fand am gestrigen Mittwoch, dem 8. November 2023, eine Gedenkveranstaltung mit Angehörigen und Gästen aus der Justiz und der Politik statt.

Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz: „Lore Maria Peschel-Gutzeit war auf ihrem Berufsweg oftmals die Erste. Aber sie gehörte nicht zu den Frauen, die sich dadurch besonders geadelt fühlten und das eigene Beispiel zum Anlass genommen hätten zu sagen, dass es ja schon geht, frau muss halt nur gut genug sein. Sie hat die strukturellen Hürden benannt und vor allem war es ihr Ziel, diese Hürden abzubauen. Sie hat als Pionierin wichtige Pflöcke eingeschlagen für die Frauen in der Justiz und die Frauen und Kinder in diesem Land – mit viel Kraft, Mut, Entschlossenheit, Disziplin, Intellekt, Größe, Klarheit und Hingabe. Wir stehen heute auch auf ihren Schultern. Nie hatten Frauen so viele Rechte wie heute. Nie war es wichtiger sie zu verteidigen. Frauen kriegen in dieser Welt nichts geschenkt. Auch Quotenfrauen nicht. Frauen müssen durch die Türen gehen, die sich ihnen öffnen. Danke, dass Lore Maria Peschel-Gutzeit so viele Türen für uns geöffnet hat.“

Lore Maria Peschel-Gutzeit wurde am 26. Oktober 1932 in Hamburg geboren. Die studierte Juristin arbeitete zunächst als Richterin an zwei Hamburger Gerichten, bevor sie im Jahr 1991 unter dem damaligen Bürgermeister Henning Voscherau sowie erneut im Jahr 1997 unter dem damaligen Bürgermeister Ortwin Runde Justizsenatorin in Hamburg wurde. Peschel-Gutzeit (SPD) setzte eigene politische Schwerpunkte und ist heute für ihren Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit bekannt.

Aufmerksamkeit erhielt das von ihr initiierte erste Gesetz zur Regelung des Rechts von Beamtinnen und Beamten auf Teilzeitarbeit aus familiären Gründen und erleichterte so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das Gesetz entstand in Zusammenarbeit mit zahlreichen anderen Politikerinnen und wurde, trotz erheblichen Widerstands von Seiten der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts, 1969 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Damals betrachtete man die Neuregelung als Meilenstein vor allem für erwerbstätige Frauen. Heute sieht man das „Lex Peschel“ als Gewinn für alle Beamtinnen und Beamten.

Als Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes in den Jahren 1977 bis 1981 trieb Peschel-Gutzeit die Weiterentwicklung von juristischen Mitteln zum Schutz von Familien und Kindern sowie der Gleichberechtigung von Männern und Frauen voran. Auch später, nach ihrer Zeit als Vorsitzende, nun als Ehrenpräsidentin, engagierte sie sich noch für den Verband. Eine für sie entscheidende Motivation war es, mehr Frauen in juristischen Berufen zu sehen, denn während ihres Studiums machte Peschel-Gutzeit die Erfahrung, dass es nahezu ausschließlich Männer waren, die im Justizsektor tätig sind.

Peschel-Gutzeit gilt als Pionierin in ihrem Gebiet. Für ihr Wirken erhielt sie 2004 das Bundesverdienstkreuz und 2019 den Marie Juchacz-Preis des Landes Rheinland-Pfalz. In Hamburg wurde sie 2014 vom Landesfrauenrat mit dem Hammonia-Preis ausgezeichnet.


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