(ha). Unter der Leitung der Verkehrsdirektion 1 (VD 1) beteiligte sich die Polizei Hamburg kürzlich an der europaweiten Verkehrssicherheitsaktion „ROADPOL Speed“ und führte im gesamten Hamburger Stadtgebiet Verkehrskontrollen durch.
Die Missachtung der Geschwindigkeit und sogenannte Aggressionsdelikte im Straßenverkehr zählen weiterhin zu den Hauptursachen für Verkehrsunfälle mit zum Teil schweren Folgen, insbesondere für die ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Aus diesem Grund ist die Überwachung der Geschwindigkeit permanenter Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Hamburg.
Im Zuge des sogenannten Blitzermarathons führten über 180 Polizistinnen und Polizisten mobile und stationäre Verkehrskontrollen durch. Dabei überprüften sie knapp 500 Fahrzeuge und 540 Personen und leiteten unter anderem folgende Ermittlungsverfahren ein:
Straftaten:
- 5 x Fahren ohne Fahrerlaubnis - 1 x Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln - 1 x Kennzeichenmissbrauch - 1 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Ordnungswidrigkeiten:
- 23 x verbotswidrige Handynutzung - 2 x Missachtung Rotlicht - 48 x Verstoß der Anschnallpflicht - 3 x Verstoß im Schwerlastverkehr - 55 x sonstige Verkehrsverstöße
Darüber hinaus stellten die Polizeikräfte insgesamt 46 Mängelmeldungen – beispielweise wegen technischer Mängel oder nicht mitgeführter Dokumente – aus.
Der Einsatz aller zur Verfügung stehenden mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und Handlasermessgeräten sowie eine erste Auswertung der stationären Messanlagen ergab in dem Kontrollzeitraum 4.387 Geschwindigkeitsverstöße.
Im Rahmen der Verkehrskontrollen kam es zu folgenden Besonderheiten:
1. An einer stationären Kontrollstelle in der Wilstorfer Straße haben Beamtinnen und Beamte den Fahrer eines Peugeot mit einer Geschwindigkeit von 108 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen. Den Mann erwartet eine Geldbuße in Höhe von 560 Euro, ein zweimonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister.
2. Einer zivilen Videowagenbesatzung fiel der Fahrer eines Audi A4 auf der BAB 25 auf, da dieser mit augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Geesthacht fuhr. Eine eingeleitete Messung ergab eine Geschwindigkeit von 165 km/h bei erlaubten 120 km/h. Ihn erwartet, neben einem einmonatigen Fahrverbot und einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister, ein Bußgeld in Höhe von 640 Euro.
3. Im Bereich Rothenburgsort wurde eine Videowagenbesatzung auf eine Sattelzugmaschine aufmerksam, die mit augenscheinlich falschen, dänischen Kennzeichen versehen war. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug zuvor in Hamburg erworben worden war und ins Ausland überführt werden sollte. Hier lag der Verdacht einer unzulässigen Fernzulassung vor. Zudem entsprachen die angebrachten dänischen Kennzeichen nicht den geltenden Vorschriften. Die Beamtinnen und Beamten untersagten dem 52-jährigen Mann die Weiterfahrt und setzten nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung in Höhe von 600 Euro fest. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet sowie ein Bericht an das zuständige Hauptzollamt gefertigt.
4. An einer Kontrollstelle in Eimsbüttel stellten Polizistinnen und Polizisten einen Fahrer fest, der sein Fahrzeug führte, ohne dabei angeschnallt gewesen zu sein. Des Weiteren transportierte er ein nicht angeschnalltes, zweijähriges Kind in einem nicht zugelassenen Rückhaltesystem. Die Einsatzkräfte untersagten die Weiterbeförderung des Kindes und leiteten entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
5. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle händigte ein pakistanischer Fahrzeugführer seine österreichische Fahrerlaubnis aus, die in Deutschland keine Gültigkeit mehr besaß. Die Beamtinnen und Beamten leiteten ein Strafverfahren ein, untersagten dem Mann die Weiterfahrt und stellten den Führerschein sicher.
Zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit und Sensibilisierung aller Teilnehmenden im Straßenverkehr wird die Polizei Hamburg auch weiterhin mit großem Engagement Aktionen durchführen. Das teilt die Ermittlungsbehörde mit.