Schlagermove-Security soll Mann bewusstlos gewürgt haben

Ein SIcherheitsmitarbeiter in einem Discounter im Stadtteil Hohenfelde. Symbolfoto: FoTe-Press

(ha). Hunderttausende zumeist junge Menschen feiern beim Schlagermove und tanzen nach Titeln wie „Eine neue Liebe ist wie ein neues Leben“, „Du kannst nicht immer 17 sein“ oder „Ein Bett im Kornfeld“. Obwohl viele Besucher alkoholisiert sind, ist die Stimmung fröhlich und ausgelassen und alljährlich berichtet die Polizei nur vereinzelt von Vorfällen (Diebstähle, leichte Körperverletzungen) rund um den Schlagermove.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, endete der Besuch des Schlagermoves für einen Besucher im Juli 2018 mit einer schweren Körperverletzung – begangen von einem Security-Mitarbeiter! Diese begleiten den Move und halten das Publikum auf Abstand zu den Musik-Trucks, sind als Personenschutz der prominenten Künstler eingesetzt und achten auch auf „Wildpinkler“. Ein Security-Mitarbeiter soll allerdings seine Befugnisse als Beschäftigter des Sicherheitsdienstes überschritten zu haben. „Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den Geschädigten B. am 14. Juli 2018 im Bereich Spielbudenplatz / Taubenstraße mit der Faust derart in das Gesicht geschlagen zu haben, dass dieser zu Boden fiel“, teilt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. Sodann soll er den Mann bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben, so dass Atemnot, andauernde Schluckbeschwerden, Hautrötungen und Schmerzen erlitt.

Am Dienstag, dem 16. April beginnt um 9.30 Uhr der Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg.

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