(ha). Eine 20-jährige Frau ging am frühen Sonnabendmorgen zu Fuß von der Reeperbahn in Richtung Altona. In der Königstraße soll der Täter sie von hinten attackiert, sie an den Haaren zu sich herumgezogen und schließlich versucht haben, sexuelle Handlungen an der Frau vorzunehmen. Die Frau schrie um Hilfe, woraufhin der Angreifer in Richtung Holstenstraße flüchtete. Die Anzeigenerstattung erfolgte verspätet, sodass keine Fahndungsmaßnahmen mehr erfolgen konnten. Der Täter wird bislang wie folgt beschrieben:
–
männlich
– „südländisches“ Erscheinungsbild
– etwa 20 bis 30 Jahre
alt
– etwa 1,70 m bis 1,75 m groß
– sportliche Figur
– kurze,
dunkle Haare (oben länger als an den Seiten)
– „gepflegter“ Vollbart
– trug eine dunkle Hose und eine dunkelblaue Trainingsjacke (mit
Emblem
des Fußballvereins Paris Saint-Germain)
Am frühen Sonntagmorgen wurde um 3:24 Uhr eine 27-jährige Frau in der Sägemühlenstraße in Altona-Altstadt ebenfalls von einem bislang unbekannten Täter angegriffen. Dieser attackierte die Frau von hinten und schlug ihr in das Gesicht. Da ein Zeuge auf das Geschehen aufmerksam wurde, flüchtete der Täter unvermittelt über den Olbersweg in Richtung eines Parks. Im Rahmen sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen konnte der Mann nicht mehr angetroffen werden. Dieser Täter wird bislang wie folgt beschrieben:
– männlich
– heller
Hauttyp
– etwa 30 Jahre alt
– etwa 1,70 m groß
– „normale“ bis
kräftige Figur
– rötliches Haar
– Dreitagebart
Spezialisten der Fachdienststelle für Sexualdelikte (LKA 42) prüfen jetzt, ob
trotz der in Teilen unterschiedlichen Beschreibungen ein Zusammenhang zwischen den Taten besteht. Auch wird geprüft, ob der Angriff auf die 27-Jährige ebenfalls aus sexuellen Motiven erfolgte.
Hinweise bitte unter der Rufnummer 040 / 428 65 67 89 an das Hinweistelefon der Hamburger Polizei oder an jede Polizeidienststelle.
Hinweis der Hamburger Allgemeinen Rundschau:
Gemäß der Richtlinien des Deutschen Presserates heben wir in unseren Berichten (insbesondere bei Polizeimeldungen) die Nationalität einer Person nicht hervor. Im Pressekodex heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau benennt das Kind beim Namen. Wenn ein Täter aus Afghanistan, der Türkei oder beispielsweise Pakistan kommt, wird es so auch erwähnt. Schließlich erwähnen wir auch, aus welchem Teil Deutschlands oder Stadtteil Hamburgs ein deutscher Straftäter kommt.