Verbraucherzentrale warnt Schuldner vor Ratenzahlung mit Lohnabtretung

Symbolfoto: FoTe-Press

(ha). Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Schuldnern dringend davon ab, mit ihren Gläubigern eine Ratenzahlung mit einer sogenannten Lohnabtretung zu vereinbaren. Diese Klausel ermächtigt die Inkasso-Unternehmen, bei ausbleibender Zahlung direkt den Arbeitgeber des Betroffenen zu kontaktieren und den pfändbaren Teil des Gehalts einzuziehen. Ein richterlicher Beschluss ist nicht nötig. Der Verbraucherzentrale Hamburg liegen zahlreiche Beschwerden betroffener Verbraucherinnen und Verbraucher vor.
„Die Betroffenen fühlen sich von den Inkasso-Unternehmen hintergangen und viele befürchten, dass der Anruf eines Inkasso-Dienstes das Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber belastet“, so Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Es darf nicht sein, dass Inkasso-Dienste direkten Zugriff auf das Giro-Konto von Schuldnern haben. Damit können sie Betroffene erst recht in finanzielle Probleme stürzen.“

Pfändungsschutzkonto schützt vor Zugriffen

Darüber hinaus warnen die Verbraucherschützer vor einer weiteren Klausel in Ratenzahlungsverträgen mit Inkasso-Diensten: der Abtretung eines „gegenwärtigen und künftigen Kontoguthabens nebst Dispositionskredit“. Aufgrund dieser Klausel können Inkasso-Unternehmen nicht nur das gesamte Guthaben auf einem Konto einziehen, sondern darüber hinaus auch einen vom Schuldner vereinbarten Dispo-Rahmen voll ausschöpfen. Bei der Abtretung eines „gegenwärtigen und künftigen Kontoguthabens nebst Dispositionskredit“ handelt es sich nämlich nicht um eine Pfändung, bei der Schuldner nach Erhalt noch vier Wochen Zeit haben, ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln, sondern um eine freiwillige Abtretung.

„Diese Klausel bedroht die Existenz der Betroffenen“, so Föller. „Schöpfen die Unternehmen ihre Möglichkeiten voll aus, bleibt den Schuldner nicht einmal mehr das Existenzminimum. So eine Klausel darf es in einem Vertrag nicht geben.“ Geschützt ist das Guthaben auf einem Konto nur, wenn es sich bei dem Konto gleichzeitig auch um ein P-Konto handelt.

Rechnungen prüfen mit dem Inkasso-Check

Mit dem kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentrale Hamburg können Ratsuchende eigenständig und jederzeit die verschiedenen Posten einer Inkasso-Rechnung prüfen. Sie werden dabei online durch eine Reihe von Fragen geführt und erhalten abschließend eine rechtliche Ersteinschätzung, ob und wieviel sie bezahlen müssen. Zudem können sie, falls nötig, gleich einen passenden Brief an das Inkassounternehmen erstellen lassen. Weitere Informationen: www.vzhh.de/inkasso-check.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Schuldnern dringend davon ab, mit ihren Gläubigern eine Ratenzahlung mit einer sogenannten Lohnabtretung zu vereinbaren. Symbolfoto: FoTe-Press

Hamburger DOM findet vom 5.11. bis 5.12. unter 2G-Bedingungen statt

Der Eingangsbereich zum Winterdom auf dem Heiligengeistfeld. Foto: FoTe-Press

(ha). „Der Winter leuchtet wieder in Hamburg. Mit seinem abendlichen Lichtern, dem Duft nach gebrannten Mandeln und Glühwein und natürlich der unverwechselbaren Geräuschkulisse ist der Winterdom für viele die stimmungsvollste unter den drei DOM-Veranstaltungen. Alles ist bereit für ein fröhliches Volksfest für die Hamburgerinnen und Hamburger und ihre Gäste“, sagt Senator Michael Westhagemann.

Das 2G-Zugangsmodell ermöglicht einen Wegfall der Maskenpflicht und der Besucherbegrenzung. „Unser Ziel ist es, so vielen Menschen wie möglich ein DOM-Erlebnis zu ermöglichen, welches der Zeit angemessen ist und einen entscheidenden Schritt in die Normalität von Veranstaltungen geht. Nach Rücksprache mit allen Beteiligten und unter Einbeziehung der aktuellen Impfquote ist die Wahl daher deutlich auf das 2G-Modell gefallen“, erläutert Sören Lemke, Leiter des DOM-Referates der veranstaltenden Behörde für Wirtschaft und Innovation, die Entscheidung.

2G-NACHWEIS UND EINCHECKEN PER LUCA APP

Für einen Besuch des Winterdoms gelten damit nur noch folgende Bedingungen: An den drei Eingängen (St. Pauli, Messehallen, Feldstraße), die aus dem Sommerdom übernommen wurden, wird der 2G-Nachweis inkl. amtlichem Ausweisdokument (Führerschein, Lichtbildausweis, Reisepass) kontrolliert. Die Kontaktnachverfolgung wird mit einem Check-In über die Luca-App gewährleistet. Wer kein Smartphone besitzt oder die App nicht heruntergeladen hat, kann sich über mehrere Terminals vor Ort eintragen. Ausgenommen von der 2G-Nachweispflicht sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. Jugendliche an der Grenze zur Volljährigkeit sollten am Check-In auf Nachfrage einen Altersnachweis vorlegen können.

Einige Hygienemaßnahmen, die sich im Sommer bewährt haben, bleiben bestehen. So gibt es wieder Desinfektionsstationen an jedem Stand und zusätzliche Handwaschbecken vor den Toilettenbereichen.

FAMILIENFREUNDLICHE LÖSUNG

„Wir freuen uns sehr, dass nach dem Sommerdom nun auch der Winterdom stattfinden kann. Natürlich sind wir uns bewusst, dass das 2G-Modell Personengruppen ausschließt. Daher haben wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Aber so können wieder deutlich mehr Menschen die einzigartige Atmosphäre des Winterdoms genießen“, ist Sascha Belli, 1. Vorsitzender des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller Hamburg e.V., davon überzeugt, dass es die richtige Entscheidung war.

Robert Kirchhecker, Präsident des Schaustellerband Hamburg von 1884 e.V., ergänzt: „Beim Sommerdom gab es viele enttäusche Besucher, weil gerade an den Wochenenden die passenden Zeitfenster für Familien mit kleinen Kindern immer schnell ausgebucht waren. Das kann unter 2G-Bedingungen nicht passieren. Zudem ist ein 3G-Modell mit erheblichen Mehrkosten verbunden, auf die wir in unserer aktuellen wirtschaftlichen Lage gern verzichten.“

ATTRAKTIONEN

Etwa 200 Attraktionen sorgen auf dem Winterdom für Nervenkitzel, Bauchkribbeln und romantische Momente. Mit der Wilden Maus, dem Rock & Rollercoaster und der Crazy Mouse mit drehenden Gondeln gibt es gleich drei Achterbahnen mit rasanten Berg- und Talfahrten für die ganze Familie. Das Laser Pix ist erst das zweite Mal dabei. Der interaktive Shooter lässt Nintendo Klassiker wie Donkey Kong oder Pacman wieder aufleben. Vorbei an der Game Boy Kasse geht’s in Zweierwagons rein ins bunte Vergnügen. Wer auf der Fahrt die meisten Ziele trifft, hat das Duell gewonnen. Actionreich wird es im 125 km/h schnellen Überkopf-Propeller Mach 1, im Rundfahrgeschäft Voodoo Jumper mit Freifalleffekt oder in der in der Riesenschaukel Best XXL Exklusive bei einer Flughöhe von 45 Metern. Groß und Klein erleben eine Menge Spaß in den Fun-Häusern Happy Family und Fuzzy’s Lachsaloon. Der „Aufstieg“ in die oberste Etage ist gespickt mit zahleichen lustigen Hindernissen und spaßigen Herausforderungen. Der Weg nach untern geht meist schneller: In Fuzzy’s Lachsaloon wahlweise sogar mit einem kleinen Freifall-Turm. Eine besinnliche Fahrt im 55 Meter hohen Riesenrad gehört genauso zu einem DOM-Bummel dazu, wie eine Tüte Schmalzkuchen oder frisch gebrannte Mandeln. Beides lässt sich auch hervorragend kombinieren, zumal die geschlossenen Gondeln auch bei winterlichen Temperaturen eine tolle Aussicht über den DOM und Hamburg bieten. Ein Hauch von Nostalgie hält mit dem Original Rotor Einzug. Seit über 50 Jahren kleben die Besucher wie Fliegen an der Wand, während der Boden absenkt: Die Fliehkraft macht’s möglich. Wer sich das Spektakel erstmal ansehen möchte, kann von den Zuschauerrängen aus zugucken.

WINTERDOM MIT GLÜHWEIN

Das 2G-Zugangsmodell ermöglicht wieder einen uneingeschränkten Alkoholausschank. „Das ist für uns Gastronomen eine enorme Erleichterung. Viele Kollegen hätten unter 3G-Bedingungen wahrscheinlich gar nicht erst aufgebaut“, erklärt Robert Kirchhecker, Betreiber der Bauernkate.

ÖFFNUNGSZEITEN:
Montags bis donnerstags von 15.00 bis 23.00 Uhr
Freitags und sonnabends von 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Sonntags von 14.00 Uhr bis 23.00 Uhr
Sonntag, 14.11. (Volkstrauertag): 15.00 – 23.00 Uhr
Sonntag, 21.11. (Totensonntag): 15.00 – 23.00 Uhr

DIE NÄCHSTEN DOM-VERANSTALTUNGEN:
Frühlingsdom: 25. März bis 24. April 2022
Sommerdom: 22. Juli bis 21. August 2022
Winterdom: 4. November bis 4. Dezember 2022

Stand: 18. Oktober 2021, Änderungen sowohl bei den Maßnahmen, als auch bei den Attraktionen aufgrund des Infektionsgeschehens und der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung vorbehalten.