14 Hamburger Gefangene feiern Weihnachten in Freiheit

Die Untersuchungshaftanstalt in der Hamburger Innenstadt. Foto: FoTe-Press

(mr). Heiligabend in Hamburg. Viele Hamburgerinnen und Hamburger sitzen heute Abend im gemütlichen Wohnzimmer vor ihrem geschmückten Weihnachtsbaum. Glückliches Zusammensein – ein Wunsch, der für 14 Strafgefangene in Hamburg in Erfüllung geht. Denn sie sind kurz vor den Feiertagen vorzeitig in Freiheit gekommen, wie die Justizbehörde Hamburg mitteilt. Dabei handele es sich um Inhaftierte, die noch eine geringe Reststrafe (bis zum 6. Januar 2025) hätten absitzen müssen.

Die vorzeitige Entlassung soll den Betroffenen Gelegenheit geben, vor den Weihnachtsfeiertagen persönliche Dinge zu regeln und Behördengänge zu erledigen. Bei der Weihnachtsamnestie kommen Gefangene früher frei und sitzen somit nicht in der Zelle, sondern mit Familie und Freunden zusammen. 

Im vergangenen Jahr waren der Justizbehörde zufolge 31 Gefangene in der Hansestadt aus diesem Grund vorzeitig freigelassen worden. 2018 war die traditionelle Weihnachtsamnestie im Hamburgischen Strafvollzugsgesetz neu geregelt worden. Statt Gnadenerweisen durch die Behörde auf individuellen Antrag prüfen nun die Gefängnisleitungen von sich aus, wer für die maximal um fünf Wochen vorgezogene Entlassung infrage kommt.

Natürlich kommen dafür nicht alle Insassen in Frage. Bedingung für eien vorzeitige Entlassung ist, dass die Verurteilten eine Freiheitsstrafe oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von weniger als einem Jahr verbüßen. Zu den weiteren regeln zählen unter anderem, dass sie seit mindestens drei Monaten in einer Justizvollzugsanstalt einsitzen und sich dort nichts haben zuschulden kommen lassen.

Anfang Dezember 2024 saßen in den Hamburger Gefängnissen 2.136 Personen ihre Haftstrafe ab. 570 von ihnen in der Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis. Insgesamt verfügt Hamburg 2.253 Haftplätze, wie die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz mitteilt.


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