(mr). Bei jedem Heimspiel des FC St. Pauli stehen sie rund ums Stadion verteilt und verkaufen aus Einkaufwagen Getränke: fliegende Händler. Das Problem: sie haben in der Regel keine Erlaubnis, Getränke im öffentlichen Raum zu verkaufen. Dem Fußballclub sind sie ein Dorn im Auge, schließlich entgeht ihm Gewinn durch entfallenen Verkauf im Stadion. Fußballfans freuen sich hingegen: können sie doch das Bier auf dem Heimweg für wesentlich weniger Geld erwerben. Am vergangenen Sonnabend, dem 9. November 2024, griff das Bezirksamt Mitte durch und setzte dem illegalen Treiben ein Ende. Noch während sich die Mannschaften von St. Pauli und Bayern München im Millerntorstadion gegenüber standen, hielten sich mehrere Mitarbeitende in Bereitstellung. Und sie wurden fündig.
Im Rahmen der Kontrolle wurden Personen, die einen Getränkeverkauf ohne Sondernutzungserlaubnis oder ohne Reisegewerbe durchführten aufgefordert, die unerlaubte Tätigkeit einzustellen. Nach Aufnahme der Daten wurden sie aufgefordert, den Veranstaltungsbereich zu verlassen, damit sie dort nicht weiterhin Waren anbieten. „Die Mitarbeitenden des Bezirksamtes Hamburg-Mitte haben am Samstag neun Personen namentlich erfasst und fünf Sicherstellungen durchgeführt. Fünf Personen wurden nach Sicherstellung erneut mit neuen Waren angetroffen, so dass hier nach Rücksprache mit der Polizei, ein Platzverweis ausgesprochen wurde“, erläutert Elsa Scholz, Pressesprecherin des Bezirkamtes Mitte. Generell verläuft es wie folgt: kommen Personen der Aufforderung nicht nach oder sind sie bereits mehrfach bekannt, werden die Waren sichergestellt, um so den Warenverkauf zu unterbinden. Platzverweise, die ein Aufenthaltsverbot darstellen und gegeben falls durch Ingewahrsamnahme vollstreckt werden, werden durch das Bezirksamt nur in Ausnahmefällen ausgesprochen und dann immer mit der zuständigen Polizeidienststelle abgestimmt. „Ohne die Waren dürfen sich die Personen wieder an dem Ort aufhalten“, hebt Elsa Scholz hervor.
Die Entscheidung über Bußgeldverfahren erfolge ihren Angaben zufolge in jedem Einzelfall erst nachträglich im einem weiteren Verfahren. Die Bußgeldhöhe werde dabei je nach Art des Vergehens und finanziellem Nutzen für die Täter und Täterinnen festgesetzt. Auch die Sicherstellung der Waren ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Aufwand.
Die Kontrollen erfolgen im Auftrag der Dezernats- und Bezirksamtsleitung aufgrund von allgemeinen Beschwerden von Besuchenden, sowie Gewerbetreibenden und Gastronomen des Stadtteils. Konkrete Hinweise auf Händler übermitteln die Polizei sowie der Sicherheits- und Ordnungsdienst des Stadions während des Einsatzes.