Betrug mit Deutschlandticket – Haftstrafe gerade noch so abgewendet

Ein Zug des Unternehmens Metronom mit Fahrtziel Bremen über Hamburg-Harburg, Buchholz und Rotenburg an der Wümme. Symbolfoto: FoTe Press

(ha). Am 12. Januar 2024 gegen 8:23 Uhr fuhr ein 35-jähriger Mann ohne gültigen Fahrausweis in einer Regionalbahn von Bremen nach Hamburg-Harburg. Da er gegenüber dem Zugbegleiter ein Deutschlandticket als Bahnfahrkarte vorzeigte, sich jedoch nicht ausweisen konnte, wurde die Bundespolizei zunächst zur Identitätsfeststellung hinzugezogen.

Gegenüber der eingesetzten Bundespolizeistreife machte der sudanesische Staatsangehörige bei Ankunft des Zuges im Bahnhof Hamburg-Harburg falsche Angaben zu seinen Personalien. Zur Identitätsfeststellung wurde der Mann daher dem Bundespolizeirevier Hamburg-Harburg zugeführt.

In der Wache konnte die rechtmäßige Identität des Tatverdächtigen nach Angaben der Bundespolizei nun festgestellt werden. Daraus ließ sich ableiten, dass das von ihm bei der Fahrausweiskontrolle vorgezeigte Deutschlandticket einer fremden Person gehörte.

Zudem wurde ermittelt, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Der wegen „Trunkenheit im Verkehr“ verurteilte Mann wurde seit Juni 2021 von der Staatsanwaltschaft Stade gesucht, da er eine geforderte Geldstrafe in Höhe von 160 Euro nicht bezahlt hatte.

Der Beschuldigte gab an, den Betrag nicht aufbringen zu können und kontaktierte daraufhin einen Freund. Dieser erschien auf der Dienststelle der Bundespolizei und bezahlte den offenen Betrag, so dass der Gesuchte die 16-tägige Ersatzfreiheitsstrafe nicht antreten musste.

Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Promillewert von 0.0 Promille. Anschließend konnte der Mann das Bundespolizeirevier wieder verlassen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Straftaten „Erschleichen von Leistungen und Betrug“ eingeleitet. Dieses Verfahren wird durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.


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