(ha). Am 6. Februar 2024 gegen 9:36 Uhr fuhr ein 35-jähriger Mann mit einer Regionalbahn von Bremen nach Hamburg-Harburg und legte im Rahmen der Fahrausweiskontrolle ein Deutschlandticket vor. Da er sich gegenüber der Zugbegleiterin nicht mit einem amtlichen Dokument ausweisen konnte (wie es Vorschrift ist), wurde die Bundespolizei zur Identitätsfeststellung hinzugezogen.
Der syrische Staatsangehörige händigte der Streife ein Dokument mit Personalien aus, aus dem hervorging, dass der Mann nicht der rechtmäßige Inhaber des Deutschlandtickets war. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Bundespolizisten fest, dass der Tatverdächtige mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde.Die Bundespolizei teilt dazu mit: „Der wegen Erschleichens von Leistungen Gesuchte hat seit Anfang Oktober 2021 eine Geldstrafe in Höhe von 720 Euro nicht bezahlt und muss noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verbüßen.“ Der abermals wegen der Straftat „Erschleichen von Leistungen“ Gesuchte hatte seit Mitte April 2022 eine Geldstrafe von 480 Euro nicht bezahlt und muss nun noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verbüßen.
Der Mann wurde dem Bundespolizeirevier Hamburg-Harburg zugeführt. Da er die haftbefreienden Beträge nicht aufbringen konnte, wurde der 35-Jährige einer Haftanstalt zugeführt. Zudem wurde gegen den Mann ein weiteres Strafverfahren wegen des Verdachts des Betruges eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.
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Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)
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