Neun mutmaßliche Islamisten im öffentlichen Dienst

Das Rathaus in der Hamburger Innenstadt. Foto: FoTe-Press

(ha). Eine Anfrage der Alternativen für Deutschland (AfD) deckt auf, dass seit 2022 neun Islamisten im öffentlich Dienst tätig wurden beziehungsweise waren (Drucksache 22/15957). 2022 waren dies lediglich vier Personen. Laut Senatsantwort wurden bei sieben tarifbeschäftigten Personen Kündigungen ausgesprochen. Bei jeweils einer Person im Beamtenverhältnis auf Widerruf und einer Person im Beamtenverhältnis auf Probe wurden Verfahren zur Prüfung der Sachlage und gegebenenfalls Entlassung eingeleitet. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Die Zahl der Islamisten in Hamburg steigt. Der Verfassungsschutz zählt 1.840 Islamisten, 83 Prozent aller Islamisten gelten in Hamburg als gewaltorientiert. 2014 waren es noch 955 Islamisten.

Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann: „Die Unterwanderung durch Islamisten im öffentlichen Dienst nimmt zu. Mag die Zahl gering erscheinen, zeigt es dennoch die schleichende Zunahme islamistischer Personen in Hamburgs Behörden. Die AfD warnt seit Jahren vor dem Islamismus. Umso mehr begrüßen wird das konsequente Vorgehen der Behörden im Umgang mit identifizierten Islamisten. Durch die wachsende Zahl der Islamisten müssen die Behörden immer wachsamer vorgehen – wir brauchen in unserer Demokratie einen wehrhaften Rechtsstaat.“

Hintergrund: Eine AfD-Anfrage aus dem Jahre 2022 (Drucksache 22/8664) ergab, dass in Hamburg
vier Verdachtsfälle von Personen aus dem islamistischen Spektrum bekannt waren. Eine Person wurde entlassen, in drei Fällen waren die Verfahren noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund fragte die Partei den Senat: Welche Erkenntnisse ergaben sich aus den Disziplinarverfahren gegenüber den drei im öffentlichen Dienst tätigen Islamisten in der eingangs angeführten Drucksache?
In der Antwort heißt es: Bei zwei der betroffenen Beschäftigten erfolgte eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Freien und Hansestadt. Bei der dritten Person hat sich der Verdacht eines
schuldhaften Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht nicht bestätigt.

Auf die Frage, ob seitdem weitere Personen dem islamistischen Spektrum zuzuordnen sind, heißt es: Bei insgesamt neun Personen im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg liegen beziehungsweise lagen Erkenntnisse vor, nach denen sie dem islamistischen Spektrum zuzuordnen sind oder ein entsprechender Verdacht besteht. Bei sieben tarifbeschäftigten Personen wurden Kündigungen ausgesprochen. Bei jeweils einer Person im Beamtenverhältnis auf Widerruf und einer Person im Beamtenverhältnis auf Probe wurden Verfahren zur Prüfung der Sachlage und gegebenenfalls Entlassung eingeleitet; die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.


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