(ha). Am Montag, den 4. Mai 2020, beginnt die Hauptverhandlung im Staatsschutzverfahren gegen die 35-jährige deutsche und tunesische Staatsangehörige Omaima A., die im Verdacht steht, sich im Januar 2015 dem „Islamischen Staat“ (IS) als Mitglied in Syrien angeschlossen zu haben. Dort soll sie zusammen mit ihren drei aus Deutschland mitgereisten Kindern im Alter von damals knapp 8 und 2 Jahren beziehungsweise 8 Monaten bis August 2016 in Raqqa gelebt und sich in die Strukturen des IS eingegliedert haben.
Hamburgerin sitzt in Untersuchungshaft
Die Bundesanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, sich während ihres Aufenthalts in Syrien zum IS und dessen Ideologie bekannt zu haben, indem sie sich gegenüber unterschiedlichen Kommunikationspartnern in Deutschland werbend für das Leben im IS geäußert, ihren Sohn mit Emblemen der Vereinigung ausgestattet und ihre Tochter in eine Schule des IS geschickt habe. Ihre Anwesenheit vor Ort, die Führung des Haushalts und die Kinderbetreuung sollen es zudem ihrem im Frühjahr 2015 verstorbenen Ehemann und ihrem späteren Partner ermöglicht haben, als Kämpfer innerhalb des IS-Gebiets zugleich ein ziviles Leben in familiärer Einbindung zu führen. Dies habe im Interesse des IS gelegen, weil es der Aufrechterhaltung der Kampfbereitschaft der Männer und dem Selbstverständnis des IS als „Staat“ gedient habe. In Anerkennung dieser Rolle soll die Angeklagte für sich und ihre Kinder Zahlungen vom IS erhalten haben.
13-Jährige als Sklavin gehalten
Darüber hinaus soll die Angeklagte ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber ihren Kindern gröblich verletzt haben, indem sie deren körperliche und psychische Entwicklung durch die Reise in ein Kampfgebiet gefährdet habe. Durch eine Erziehung im Sinne des IS habe sie die Gefahr begründet, dass die Kinder dessen Ziele sowie Vorgehensweisen teilten und durch Handlungen im Sinne es IS zu einem kriminellen Lebenswandel gelangten. Während ihres Aufenthalts in Syrien soll die Anklagte ein den Beschränkungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegendes Sturmgewehr besessen haben. Vorübergehend soll sie eine als Sklavin gehaltene 13-jährige Jesidin in ihren Haushalt aufgenommen und beschäftigt haben; dadurch soll sie sich des Menschenhandels und eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit nach dem Völkerstrafgesetzbuch schuldig gemacht haben.
Die Hauptverhandlung findet im Strafjustizgebäude, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg in Saal 288 statt und beginnt am 4. Mai 2020 um 9:00 Uhr. Das teilt die Gerichtspressestelle mit.
Die Angeklagte wurde am 9. September 2019 in Hamburg festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Für die Durchführung der Hauptverhandlung wurden bislang insgesamt 13 Termine bis zum 10. Juli 2020 anberaumt:
Montag, den 04.05.2020 09:00 Uhr
Donnerstag, den 07.05.2020 09:00 Uhr
Montag, den 11.05.2020 09:00 Uhr
Donnerstag, den 28.05.2020 09:00 Uhr
Montag, den 08.06.2020 09:00 Uhr
Donnerstag, den 11.06.2020 09:00 Uhr
Montag, den 15.06.2020 09:00 Uhr
Freitag, den 19.06.2020 09:00 Uhr
Montag, den 29.06.2020 09:00 Uhr
Donnerstag, den 02.07.2020 09:00 Uhr
Freitag, den 03.07.2020 09:00 Uhr
Donnerstag, den 09.07.2020 09:00 Uhr
Freitag, den 10.07.2020 09:00 Uhr