(ha). Unter Führung der Verkehrsstaffel Süd (VD 4) erfolgte am Mittwoch (15. Februar) zwischen 9 und 15 Uhr eine gezielte Schwerpunktkontrolle zur Überprüfung des Schwerlastverkehrs. An der Kontrolle
waren neben Hamburger Polizisten der Verkehrsstaffeln und der Wasserschutzpolizei auch Einsatzkräfte des Zolls, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und Sachverständige beteiligt.
Der gewerbliche Güterverkehr unterliegt in besonderem Maße speziellen Vorschriften. Aufgrund der starken Konkurrenzsituation und einer angestrebten optimalen Auslastung der Fahrzeuge sowie des Fahrpersonals kommt es beim gewerblichen Güterverkehr immer wieder zu Verstößen. Insgesamt wurden 37 Nutzfahrzeuge umfangreichen Kontrollen unterzogen. Es wurden 27 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet:
16 x Verstoß Ladungssicherung
8 x Verstoß aufgrund technischer Mängel
3 x Verstoß gegen Sozialvorschriften
(Lenk- und Ruhezeiten)
Zudem wurden acht Mängelmeldungen gefertigt. Zehn Fahrzeugen musste aufgrund technischer Mängel oder nicht ordnungsgesicherter Ladung zunächst die Weiterfahrt untersagt werden. Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 580 Euro wurden eingezogen.
Besonderheiten:
Ein in Deutschland zugelassener Sattelzug, welcher mit einem 40 Fuß Container beladen war, fiel in der Kontrolle mit einer erheblichen Fehlstellung zweier Achsen am Sattelauflieger auf. Dadurch war die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben. Bei einem litauischen Sattelzug, der auf dem Weg nach Frankreich war, wies der mit Gefahrgut beladene Tank sicherheitsrelevante Beschädigungen auf.
Beide LKW wurden unter Polizeibegleitung in Werkstätten verbracht und die Weiterfahrt bis zur Schadensbehebung untersagt.
Bei einem in Polen zugelassenen Sattelzug erkannten die Einsatzkräfte, dass die Seitenplane massiv nach außen gedrückt war. Bei der Überprüfung stellten sie fest, dass die aus 24 Tonnen OSB-Platten bestehende Fracht erheblich verrutscht war und gegen die Plane drückte. Die Gesamtbreite betrug statt zugelassener 2,55 Meter nun 3,30 Meter. Ein Teil der Ladung musste auf einen anderen LKW umgeladen
werden. Der Rest der Ladung musste vor der Weiterfahrt ordnungsgemäß gesichert werden.
Bei den vorgenannten Fällen wurden Verfahren zur Vermögensabschöpfung bei den Fuhrunternehmen eingeleitet. Die Polizei Hamburg wird auch in Zukunft derartige Kontrollen durchführen, wie es in einer Mitteilung heißt.